Radish BlogRadish Tipps & DIYFahrrad parkt vor StVO Schild

Wenn du dich mit deinem Rad sicher, legal und sorgenfrei auf Österreichs Straßen fortbewegen willst, dann braucht dein Rad nicht nur ein regelmäßiges Service, sondern auch die richtige Ausstattung. Aber was genau muss fixer Bestandteil der Fahrrad-Montur sein, damit es den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Diese Frage werden wir in diesem Blog beantworten.

Auf welche Gesetze muss ich beim Rad achten?

Vereinfacht gesagt, regelt die StVO (Strassenverkehrsverordnung) wie ich mich im öffentlichen Strassenverkehr verhalten und bewegen muss, die Fahrradverordnung wiederum regelt die gesetzlich vorgeschriebene (Mindest-) Ausstattung deines Fahrrads. Die gute Nachricht ist, dass Fahrradhersteller*innen oder dein Händler dazu verpflichtet sind, dir ein Fahrrad mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestausstattung zu verkaufen. Mit deinem brandneuen Rad musst du dir also erstmal keine Sorgen machen, wenn du Österreichs Straßen beradeln´ willst. Tauschst du Teile an deinem Rad jedoch selbst aus, achte darauf, dass du dich im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegst. Das gilt genauso wenn du ein gebrauchtes Fahrrad kaufst oder verwendest.

Das braucht ein StVO konformes Rad laut Fahrradverordnung?

RingRing

Entscheidest du dich dazu am Straßenverkehr teilzunehmen, muss eine Klingel oder Hupe an der Lenkstange deines Fahrrads zu befestigen. Du solltest sie leicht und schnell betätigen können, um ein Warn- bzw. Hinweissignal abzugeben. Ja… es muss sein, auch wenn wir wissen, dass die Österreicher*innen das verbal mindestens genauso gut können 😉!

Quiiiiiietsch

Damit du dein Rad schnell zum Stehen bringen kannst, braucht es außerdem zwei Bremsen. Die Fahrradverordnung schreibt vor, dass diese sich unabhängig voneinander kontrollieren lassen müssen. Wer ohne Fahrradbremse(n) fährt, macht sich in Österreich strafbar. Es ist außerdem ratsam, die Bremsen regelmäßig auf Funktion und Verschleiss zu kontrollieren.

StVO schreibt vor, dass eine Klingel für Warnsignale montiert sein muss

BlingBling

Um von allen Verkehrsteilnehmer*innen erkannt zu werden, brauchst du die richtige Fahrradbeleuchtung. Auf das Thema Beleuchtung und worauf du dabei besonders achten solltest, sind wir bereits in einem anderen Blogartikel näher eingegangen, den du hier nachlesen kannst. 

Wir fassen die wichtigsten Punkte der StVO Regeln bzw. der Fahrradverordnung nochmal kurz zusammen: 

  • An deinem Rad muss ein Vorderlicht (auch „vorderer Scheinwerfer“ genannt) befestigt sein, um die Fahrbahn angemessen zu erhellen. Es sollte weder zu hoch, noch zu tief eingestellt sein, damit es die Fahrbahn ideal ausleuchtet und niemanden blendet. Vorgeschrieben ist, dass dieses durchgehend weiß oder gelb leuchtet. Andere Farben oder blinkende Lichter sind verboten. Die Mindest-Lichtstärke des vorderen Lichts beträgt 100 Candela (cd). 100cd bedeutet, dass das Licht zirka so hell leuchtet wie 100 Kerzen.
  • Das Rücklicht kann rot sein, darf im Gegensatz zum vorderen Scheinwerfer auch blinken und muss mind. 1 cd aufweisen.

Vorder- und Rücklichter können unter Tags ausbleiben. Bei schlechter Sicht müssen diese hingegen unabhängig von der Tageszeit in Betrieb sein. Beide Scheinwerfer dürfen auch abnehmbar sein, müssen aber auch bei Tageslicht und guter Sicht nicht mitgeführt werden. Also ganz schön kompliziert 😉

Der Reflektoren-Check

Zusätzlich zu den vorderen und hinteren Scheinwerfern, sind an deinem Rad auch noch Reflektoren notwendig. Und eins vorweg – es sind nicht wenige…also hier die Liste:

  • Die vorderen Reflektoren müssen weiß sein. Der vordere Reflektor darf im Vorderlicht integriert sein. 
  • Der am hinteren Teil des Rades fixierte Rückstrahler muss die gleichen Mindestanforderungen erfüllen wie der vorne, muss jedoch rot sein. Der Vorteil an den beiden Rückstrahlern ist, dass andere Verkehrsmitglieder wissen, ob du dich zu ihnen hin- oder von ihnen wegbewegst. Es dürfen sowohl vorne als auch hinten ebenfalls andere Rückstrahlermaterialien, die als Reflektoren fungieren, angebracht werden (wie z.B. Folie). 
  • An den Pedalen müssen gelbe Reflektoren angebracht werden.
  • Auch seitlich müssen weiße oder gelbe Reflektoren befestigt sein. Die sind entweder im Reifen bereits integriert, z.B. als durchgängiger Reflektorstreifen oder als orangefarbige, eckige Reflektoren an den Speichen montiert, grundsätzlich sind auch stabförmigen Reflektoren an den Speichen erlaubt, sofern die Fläche in Summe ausreicht. Die notwendige Fläche aller Reflektorflächen am gesamten Fahrrad ist mit in Summe 20 cm2 pro Fahrrad geregelt.
An Speichen angebrachte Reflektoren StVO entsprechend

Good to know

  • Ein Rennrad hat weniger Mindestanforderungen als andere Fahrräder, darunter Stadträder. Auf diese gehen wir in einem zukünftigen Blog ein.
  • Eine Helmpflicht besteht für Erwachsene Fahrradfahrer*innen nicht. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind jedoch dazu verpflichtet einen Helm zu tragen.

Um laut StVO und Fahrradverordnung gesetzlich korrekt mit dem Rad unterwegs zu sein, gibt es also einige Mindestanforderungen, die zu berücksichtigen sind. Außerdem zahlt sich ein regelmäßiges Fahrradservice aus. Das Radservice ermöglicht, dass dein Rads ausserdem sicher und wirklich problemlos funktioniert.

Bist du dir nicht sicher, ob dein Rad alle Mindestkriterien hinsichtlich der Ausstattung trifft, kannst du ganz einfach einen Service über Radish buchen. Hier kontrollieren unsere Mechaniker*innen zusätzlich zum Service immer auch, ob dein Rad den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Einen Servicetermin mit StVO-Kontrolle kannst du ganz einfach hier buchen.

Du kannst auch gleich die Räder der ganzen Familie durchprüfen lassen, mit unseren Family Paketen.

Weitere Informationen zum Thema Fahrrad-Grundausstattung bietet ein Blogartikel von ÖAMTC. Oder wir empfehlen hier auch wärmsten die Rechtsinfos der Radlobby die hier immer top informiert und aktuell sind.