Viele wissen nicht, dass im Gegensatz zu „normalen“ Radfahrer*innen eine StVO-Sonderregelung für Rennradfahrer*innen gilt. In diesem Blog klären wir dich über alle StVO-Ausnahmen die Rennradfahrer*innen, die sich im Training befinden, betreffen auf.
Als Rennradfahrer*in hast du im Vergleich zu anderen Radfahrer*innen beispielsweise das Recht, die öffentliche Straße zu benutzen, selbst wenn sich daneben ein Radweg befindet. Sprich als Rennradfahrer (im Training) hast du keine Benützungspflicht von Radfahranlagen, sondern ein Wahlrecht. Grund dafür ist, dass du als Rennradler*in deutlich schneller unterwegs bist als herkömmliche Fahrradfahrer*innen. Jetzt stellst du dir sicher die Frage: „Was genau definiert eigentlich ein Fahrrad als Rennrad und wann wird man als Rennradfahrer*in angesehen? Diese Fragen behandeln wir jetzt.
Definition eines Rennrads
Um zu wissen, ob man den StVO Sonderregelungen fürs Rennrad folgen darf bzw. soll, gilt es herauszufinden, was denn ein Rennrad per Definition ist. Laut Fahrradverordnung und StVO Regelung gilt ein Rad als Rennrad, wenn es höchstens 12 kg wiegt und grundsätzlich einen Renn- oder Triathlonlenker hat. Außerdem dürfen die Felgen (nicht die Reifen!) höchstens 23 mm breit sein und einen Durchmesser von mindestens 630 mm haben. Das trifft normalerweis auf jedes (Marken-)Rennrad zu, dass du im Fachhandel oder online kaufst. Baumarkt Räder oder Billigräder von Amazon zählen wir mal nicht dazu ;-).
Wann giltst du als Rennradler*in im Training?
Auf den ersten Blick ist Training klar definiert. Als „Trainingsabsicht, zur Steigerung und Optimierung der Leistung“ und man könnte meinen, dass z.B. Rennradkleidung hier notwendig ist um den Trainings Charakter zu beweisen. Mittlerweile gibt es aber verschiedene Rechtsprechungen zu diesem Thema. Vereinfacht gesagt, kann ich mit einem Rennrad auch am Weg zur Arbeit im Anzug trainieren. In der Praxis bedeutet das für dich: Sobald du dich mit einem Rennrad zur Sportausübung im öffentlichen Verkehr bewegst, kann das als Training angesehen werden. Am Ende ist es jedoch immer eine Frage der Argumentation und der Einschätzung der handelnden Personen ;-).
Mehr Infos dazu findest du auf den Seiten des Verein Radlobby Österreich. Dort sind viele rechtliche Themen rund ums (Renn-)Rad sehr gut aufgearbeitet.
Auf diese Ausrüstung darfst du als Rennradfahrer*in verzichten
Wenn du als Rennradler*in bei Tageslicht auf Österreichs Straßen trainierst, kannst du auf Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren und Klingel verzichten. Doch auch diese StVO Sonderregelung für Rennrad-Fahrer*innen gilt nur für Tages- bzw. Klarsicht. Achte deswegen darauf, dass du die Ausrüstung notfalls mitnimmst oder du rechtzeitig von deinem Training zu Hause bist. Hier geht es vor allem um deine persönliche Sicherheit und weniger um gesetzliche Vorschriften.
Die Sonderregelung Nebeneinanderfahren
Die StVO Sonderregelungen für das Rennrad erlauben des Weiteren, dass Rennradfahrer*innen im Rahmen des gemeinsamen Trainings auf öffentlichen Straßen nebeneinander fahren dürfen. Achte beim Seite-an-Seite-Fahren jedoch darauf, dass du und deine Trainingspartner:innen nur den äußeren rechten Fahrradstreifen nutzen dürfen. Achte auch hier auf ein vernünftiges und respektvolles miteinander auf öffentlichen Straßen. Die letzte StVO Novelle macht das Nebeneinanderfahren auch für „normale“ Radfahrer, unter gewissen Bedingungen, möglich. Mehr dazu hier.
Alles rund ums Rechtsfahrgebot:
Auch als Rennradfahrer:innen sind wir an das Rechtsfahrgebot gebunden. Die Verkehrsordnung gibt vor, dass das rechte Hinterrad eines Autos die Spur vorgibt. Achte darauf, dich wirklich an diese Spur zu halten. Wenn du weiter Rechts fährst kann es nämlich Verkehrsteilnehmer:innen hinter dir dazu verleiten, dass sie dich gefährlich, mit hoher Geschwindingkeit und zu geringen Sicherheitsabstand überholen. Auch hier gilt: Mitdenken und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Hat sich am Berg eine lange, langsame Kolonne hinter dir gebildet, kann es Sinn machen entweder weiter rechts zu fahren oder einfach mal bei einer geeigneten Stelle an den Rand zu fahren.
Wenn dein Rad nicht den StVO Sonderregelungen fürs Rennrad entspricht, bieten wir dir spezielle Rennrad Service Pakete an, mit denen du in Null Komma Nichts wieder fit, flott und StVO konform unterwegs bist.